Lindewerrablick
Lindewerrablick Startplatz · Lindewerra, Thüringen, Deutschland · Noch keine Flüge beobachtet

Gleitschirmgelände bei Lindewerra, Thüringen, Deutschland, Start auf 238 m mit 124 m Höhendifferenz, bei Wind aus SSO, S.
Der Zugang zum Startplatz erfolgt zu Fuß über den Kolonnenweg von Lindewerra aus oder über den Wanderparkplatz Bornhagen. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkflächen abzustellen.
1. Jeder Pilot ist vor seinem ersten Flug auf diesem Fluggelände vom Gelän-dehalter oder einer von ihm beauftragten Person einzuweisen und mit den Besonderheiten vertraut zu machen. 2. Flüge bei Ostwind sind zu unterlassen, da der östlich und südöstlich der Startfläche vorgelagerte Bergrücken Turbulenzen verursacht. 3. Tandemflüge sind nur bei Vorwind mit mind. 10 km/h zulässig. 4. Der Auslege- und Aufziehbereich ist frei von hinderlichem Bewuchs zu hal-ten. 5. Der Bewuchs im Anlauf- und Abflugbereich ist niedrig zu halten, um einen sicheren Abflug, auch bei wenig Wind, zu ermöglichen. 5. Windrichtungsanzeiger am Startplatz sind so anzubringen, dass sie von den Piloten gut erkennbar sind und den aktuellen Wind zuverlässig anzeigen. 6. Der Landeanflug hat mit ausreichendem Abstand und ausreichender Höhe zur Werra zu erfolgen. 7. Die Startfläche und der Abflugbereich sind entsprechend der naturschutzfachlichen Erfordernisse und in Abstimmung mit der Grundeigentümerin (Stiftung Naturschutz Thüringen) und der Unteren Naturschutzbehörde Heiligenstadt zu pflegen. Die Auflagen aus den Absprachen mit der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) sind Bestandteil der vorliegenden Erlaubnis. Starts dürfen nur erfolgen, wenn sich keine Weidetiere auf der Startfläche befinden. 8. Der Zugang zum Startplatz erfolgt zu Fuß über den Kolonnenweg von Lindewerra aus oder über den Wanderparkplatz Bornhagen. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkflächen abzustellen. 9. Naturschutzfachliche Auflagensind zu beachten: a. Grundsätzlich ist der allgemeine Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen nach § 39 Abs. 1 und 5 BNatSchG zu beachten. Da es verboten ist, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG), sowie die Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG), sind alle Handlungen, die den genannten artenschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen entgegen stehen könnten, unzulässig. b. Dabei ist insbesondere das Überfliegen vorhandener Horste während des Flugbetriebes nicht zulässig. c. Eine Zerstörung oder Beeinträchtigung des auf dem „Lindewerrablick Startplatz“ befindlichen FFH-Lebensraumtypen 4030 (Heide mit Heidekraut und Ginster) ist zu vermeiden.
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Wettermodelle
DWD ICON-D2 · 0.02° (~2 km)
Nur Modellwerte. Gelände, Startbedingungen und Höhenwind musst du selbst beurteilen.
Startplätze, Landeplätze und Schlepp
Gelände
Hill site for paragliders · 124 m Höhendifferenz
Gleitschirme: 1- and 2-seaters
Anfahrt: Zu Fuß
PC Werratal-Eschwege-Eichsfeld e.V.